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GUT ZU WISSEN

Übernahme und Rückerstattung von Behandlungs- und Therapiekosten

  • Viele private Kranken-Zusatzversicherungen (z.B. KFL, KFG, LKUF) leisten Kostenersatz. Erkundige dich bitte am besten vor deinem ersten Termin bei deiner Versicherung.

  • Wenn du bei der SVA versichert bist, kannst du den „Gesundheitshunderter“ beantragen. Mehr Infos dazu findest du HIER oder gleich zum Online-Antrag HIER

 

Infos zu Behandlungen und Terminen

  • Absageregelung: bis zu 24 Stunden vor dem Termin ohne Verrechnung.

  • Meine Angebote verstehen sich als alternative, komplementäre Behandlungsformen. Bei Unklarheiten ist eine ärztliche Abklärung nötig.