GUT ZU WISSEN
Übernahme und Rückerstattung von Behandlungs- und Therapiekosten
Viele private Kranken-Zusatzversicherungen (z.B. KFL, KFG, LKUF) leisten Kostenersatz. Erkundige dich bitte am besten vor deinem ersten Termin bei deiner Versicherung.
Wenn du bei der SVA versichert bist, kannst du den „Gesundheitshunderter“ beantragen. Mehr Infos dazu findest du HIER oder gleich zum Online-Antrag HIER
Infos zu Behandlungen und Terminen
Absageregelung: bis zu 24 Stunden vor dem Termin ohne Verrechnung.
Meine Angebote verstehen sich als alternative, komplementäre Behandlungsformen. Bei Unklarheiten ist eine ärztliche Abklärung nötig.